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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → Fachschaft Deutsch an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
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Fachschaft Deutsch an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen: Kleinschreibung in der Grundschule

Aufgrund eines auf ihrer Tagung am 7. 7. 1972 in Dortmund einstimmig gefaßten Beschlusses fordert die Fachschaft Deutsch an den Pädagogischen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, bestehend aus den Lehrenden des Faches Deutsch und Vertretern der Studentenschaft, folgende Rechtschreibregelung, die zunächst für die Grundschule gelten soll:

Bei der Vermittlung der deutschen Rechtschreibung verzichtet die Grundschule auf die Großschreibung der Substantive.

Groß geschrieben werden im Sinne einer "gemäßigten Kleinschreibung" nur: 1. die Satzanfänge, 2. die Eigennamen. (Vgl. dazu auch die Empfehlungen des Arbeitskreises für Rechtschreibregelung vom 15. 10. 1958).

Verstöße gegen die Großschreibung der Substantive gelten bis zu einer allgemeinen Regelung auch im Sekundarschulbereich nicht als Rechtschreibfehler.

Begründung

1. linguistisch

Die Großschreibung der Substantive ist linguistisch nicht zu rechtfertigen. - Eine eindeutige Abgrenzung der Substantive, z. B. in den Bereichen der Substantivierung und der verblaßten Substantive, ist nicht möglich.

Zur Begründung der bisherigen Rechtschreibregelung bleibt nur die Tautologie: "Substantive schreibt man groß - groß geschriebene Wörter sind Substantive." Daß die geltende Rechtschreibung von keinem Schreiber beherrscht wird, ist seit langem empirisch erwiesen.

2. pädagogisch

Die Schwierigkeiten der geltenden Rechtschreibregelung erfordern einen Aufwand an Unterrichtszeit und Arbeitskraft, der pädagogisch nicht zu rechtfertigen ist.

Der Verzicht auf die Großschreibung der Substantive würde die Fehlerzahlen bei den Schülern etwa um ein Viertel verringern. Die eingesparte Unterrichtszeit könnte den zentralen Aufgaben der Spracherziehung, insbesondere der Förderung des aktiven und rezeptiven Sprachgebrauchs zugute kommen. Die geltende Regelung führt notwendigerweise zu einem verfehlten Sprachunterricht, der die Schüler zu früh und dazu noch auf fragwürdige Weise mit Problemen der Grammatik belastet.

3. bildungspolitisch

Die immer noch vorherrschende Überbewertung der Rechtschreibleistung - z. B. beim Übergang auf eine andere Schulform oder bei der Entscheidung über eine Versetzung - wird durch den Verzicht auf die Großschreibung der Substantive von der Sache her reduziert. Damit werden weniger Schüler als bisher aufgrund ihrer Rechtschreibleistungen von der weiteren Förderung ausgeschlossen.

4. politisch

Seit der Einführung der gemäßigten Kleinschreibung in Dänemark (1948) ist die Großschreibung der Substantive in Europa (und der Welt) auf den deutschen Sprachraum beschränkt. Diese Sonderstellung erschwert dem Ausländer das Erlernen der deutschen Sprache. Sie bildet zugleich ein unnötiges Hindernis für eine europäische Integration.

Eine Reform der Rechtschreibung ist am ehesten über die Schule zu erreichen, deren apodiktisch-unkritischer Rechtschreibunterricht zu den Hauptursachen für das Scheitern aller bisherigen Reformbestrebungen gerechnet werden muß. Wie das Beispiel Dänemark gezeigt hat, führt der Verzicht auf die Großschreibung der Substantive in der Grundschule in kurzer Zeit zum Gebrauch der Kleinschreibung in der gesamten Öffentlichkeit.

Mit dem Verzicht auf die Großschreibung der Substantive wäre der erste Schritt zur Reform unserer Rechtschreibung getan, die seit deren Festlegung (1901) ununterbrochen gefordert worden ist. Wenn die Unantastbarkeit der geltenden Rechtschreibung an einer Stelle durchbrochen und damit ihre Veränderbarkeit dokumentiert wird, ist damit zu rechnen, daß weitere notwendige Schritte folgen werden.